01/07/2020
RECHT | Wie war das doch gleich mit dem neuen Datenschutzrecht für Entwickler?
Welches Recht gilt, wenn eine Webapplikation in der Schweiz für eine Schweizer Firma in der EU betrieben wird, deren Hauptsitz in den USA ist?
Markus Näf weiss es.
Internet-Briefing:
Was bedeutet Datenschutz für Entwickler?
Dienstag, 07.07.2020,
Markus Näfl, Eversheds Sutherland Ltd.
Am Beispiel der Covid-19 Trancing App werden die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen hergeleitet und erklärt. Es geht dabei um die Grundsätze «Privacy by Design» und «Privacy by Default» und wie diese Grundprinzipien in der Softwareentwicklung angewendet werden müssen.
Das Referat vermittelt die aktuelle Datenschutzgesetzgebung in der EU und in der Schweiz für Softwareanwendungen. Der Fokus liegt dabei auf dem revidierten neuen Schweizer Datenschutzgesetz, dass im Jahr 2021 in Kraft treten wird.
Du lernst in diesem Seminar:
• die Grundprinzipien des Datenschutzes und deren Anwendung in der Softwareentwicklung kennen;
• die Grundsätze «Privacy by Design» und «Privacy by Default» kennen;
• die praktische Datenschuzt-Anwendung am Beispiel der Entwicklung der Covid-19 Proximit-Trancing-App.
Dieses Internet-Briefing ist besonders interessant für:
• IT-Security-Beauftragte
• Programmierer
• Kaderfachleute und Teamleiter
• Unternehmer und Inhaber
• Interessierte Personen an Recht in der Informatik
Über den Referenten
Markus Näf, Rechtsanwalt für Datenschutz und Informatikrecht Partner bei der internationalen Anwaltskanzlei Eversheds Sutherland Ltd. Zertifizierter Projektmanager IPMA Level B (2012), Lehrbeauftragter für Informatikrecht und Projektmanagement an der Fachhochschule St. Gallen, Verwaltungsrat von zwei Informatikunternehmen.
Jetzt anmelden:
https://www.internet-briefing.ch