Kanton Uri

Kanton Uri Kanton Uri, Schweiz Kantonale Verwaltung.

09/10/2026

Im Rahmen des Ferien(s)pass 2026 öffnete die Kantonspolizei Uri am 8. Oktober 2026 ihre Türen für Mädchen und Jungen im Alter von 6 bis 13 Jahren. Während eines halben Tages erhielten die Kinder an vier verschiedenen Posten einen abwechslungsreichen Einblick in die Polizeiarbeit – und konnten...

Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken an Strassen, Trottoirs und Ausfahrten: Gemäss dem kantonalen Planungs-...
09/10/2026

Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken an Strassen, Trottoirs und Ausfahrten: Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz dürfen durch Bepflanzungen weder der Verkehr behindert oder gefährdet, noch der Bestand und die Sicherheit des Strassenkörpers beeinträchtigt werden (Artikel 83 Planungs- und Baugesetz des Kantons Uri; RB 40.1111).

Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden müssen Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen und Trottoirs während des ganzen Jahres so geschnitten sein, dass die Übersicht auf Strassen und Trottoirs nicht beeinträchtigt wird. Während der Vegetationszeit müssen Hecken oftmals mehrmals im Jahr geschnitten werden. Verantwortlich dafür sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.

Zu beachten sind:

1. Ausfahrten und Strasseneinmündungen sowie Bushaltestellen

Im Sichtbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen sowie von Bushaltestellen dürfen Pflanzen und Einfriedungen eine Höhe von höchstens 60 cm ab Strasse erreichen.

2. Lebhecken, Sträucher und Pflanzen entlang von Strassen

Lebhecken, Sträucher und Pflanzen dürfen nicht in die Strasse oder das Trottoir hineinragen.

3. Bäume entlang von Strassen, Wegen und Trottoirs

Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich der Strasse auf eine Höhe von 4.50 m, bei Trottoirs auf eine Höhe von 2.50 m zu stutzen. Zudem ist darauf zu achten, dass eine allfällige Strassen- oder Trottoirbeleuchtung, Strassenverkehrssignale und Verkehrsspiegel durch Bäume und Sträucher in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt werden.

4. Brütende Vögel und ihre Nester

Beim Zurückschneiden der Bäume, Hecken und Sträucher besteht die Möglichkeit, dass sich darin brütende Vögel befinden. Sie sind gemäss gesetzlichen Vorgaben geschützt und dürfen während der Brutzeit nicht gestört oder die Nester nicht entfernt werden.

Die Baudirektion bittet alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung besorgt zu sein, und dankt Ihnen für ihren Beitrag zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden.

Klausenpass: Nachtsperrung wegen Belagseinbau: Um die Sicherheit der Strasseninfrastruktur zu gewährleisten, wurde im Be...
08/10/2026

Klausenpass: Nachtsperrung wegen Belagseinbau: Um die Sicherheit der Strasseninfrastruktur zu gewährleisten, wurde im Bereich Schlierenegg (zwischen der Passhöhe und dem Urnerboden gelegen) die talseitige Stützmauer saniert. Die Arbeiten sind bereits weitestgehend abgeschlossen. Ausstehend ist noch der Einbau des Belags. Dafür muss die Kantonsstrasse von der Passhöhe bis zum Urnerboden in der Nacht von Dienstag, 13. Oktober, auf Mittwoch, 14. Oktober 2026, von 17.30 bis 05.00 Uhr, gesperrt werden. Die geplanten Nachtarbeiten sind witterungsabhängig. Bei schlechtem Wetter werden die Arbeiten auf die nächste Nacht verschoben.

Rückfragen von Medienschaffenden:

Thomas Huwyler, Kommunikation Baudirektion Uri, Telefon +41 41 875 2694, E-Mail [email protected]

Um die Sicherheit der Strasseninfrastruktur zu gewährleisten, wurde im Bereich Schlierenegg (zwischen der Passhöhe und dem Urnerboden gelegen) die talseitige Stützmauer saniert. Die Arbeiten sind bereits weitestgehend abgeschlossen. Ausstehend ist noch der Einbau des Belags. Dafür muss die Kanto...

Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren (Kantonale Vernehmlassungsver- Ordnung, KVIV): Der Regierungsrat hat die Ju...
07/10/2026

Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren (Kantonale Vernehmlassungsver- Ordnung, KVIV): Der Regierungsrat hat die Justizdirektion an seiner Sitzung vom 29. September 2026 beauftragt, zur entworfenen Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren (Kantonale Vernehmlassungsverordnung, KVlV) eine Vernehmlassung durchzuführen.

Die Vorlage trägt dem Anliegen der Motion von Landrat Elias Epp, Silenen, und Landrat Christian Schuler, Erstfeld, für einen Rechtserlass zur Regelung der kantonalen Vernehmlassungsfristen Rechnung. Der Landrat erklärte die Motion an der Landratssession vom 26. März 2025 mit 31 zu 28 Stimmen und 1 Enthaltung als erheblich.

Die Verordnung legt für kantonale Vorhaben die Vernehmlassungsfrist verbindlich fest. Um die notwendige Flexibilität zu wahren, stellt die Verordnung gleichzeitig sicher, dass Ausnahmen, insbesondere bei Vorhaben von besonderer Dringlichkeit oder von geringer Tragweite, weiterhin möglich sind.

Die Verordnung beschränkt sich zudem nicht auf die in der Motion geforderte Festlegung der Vernehmlassungsfrist, sondern regelt das kantonale Vernehmlassungsverfahren umfassend. Auch die übrigen Bestimmungen zielen darauf ab, verbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen, ohne starre Verfahrensvorschriften respektive -abläufe vorzuschreiben. Den Behörden soll es weiterhin möglich sein, ein «massgeschneidertes», auf das konkrete Vorhaben abgestimmtes und angemessenes Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Stellungnahmen sind bis am 31. Januar 2027 in elektronischer Form an das Direktionssekretariat der Justizdirektion ([email protected]) einzureichen.

Der Regierungsrat hat die Justizdirektion an seiner Sitzung vom 29. September 2026 beauftragt, zur entworfenen Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren (Kantonale Vernehmlassungsverordnung, KVlV) eine Vernehmlassung durchzuführen.

Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen; Vernehmlassung: Stellungnahme an das Eidgenössisches Justiz- und...
06/10/2026

Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen; Vernehmlassung: Stellungnahme an das Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zur Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen.



Altdorf, 6. Oktober 2026

Regierungsrat des Kantons Uri

Stellungnahme an das Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zur Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen.

Änderung des Sprachengesetzes; Vernehmlassung: Stellungnahme an das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zur Ände...
06/10/2026

Änderung des Sprachengesetzes; Vernehmlassung: Stellungnahme an das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zur Änderung des Sprachengesetzes.



Altdorf, 6. Oktober 2026

Regierungsrat des Kantons Uri

Pa. Iv. 25.403 Änderung des Schweizerschulengesetzes; Vernehmlassung: Stellungnahme an die Kommission für Wissenschaft, ...
06/10/2026

Pa. Iv. 25.403 Änderung des Schweizerschulengesetzes; Vernehmlassung: Stellungnahme an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) zu Pa. Iv. 25.403 Änderung des Schweizerschulengesetzes.



Altdorf, 6. Oktober 2026

Regierungsrat des Kantons Uri

Stellungnahme an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) zu Pa. Iv. 25.403 Änderung des Schweizerschulengesetzes.

Kanton Uri setzt beim Klimaschutz auf Energiemassnahmen im Gebäudebereich: Gebäude sollen im Winter warm und im Sommer a...
05/10/2026

Kanton Uri setzt beim Klimaschutz auf Energiemassnahmen im Gebäudebereich: Gebäude sollen im Winter warm und im Sommer angenehm kühl bleiben – und dies energieeffizient. Wie das gelingt und welchen Beitrag das neue Urner Energiegesetz leistet, stand am Klimaanlass 2026 im Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri (BWZ Uri) im Mittelpunkt. Eingeladen hatten das Amt für Umwelt und das Amt für Energie.

Baudirektor Hermann Epp begrüsste das interessierte Publikum und zeigte sich erfreut über das grosse Interesse. Er betonte einleitend, dass heutige Entscheide im Gebäudebereich langfristig wirken. «Unsere Gebäude müssen künftig beides können: im Winter energieeffizient warm und im Sommer angenehm kühl bleiben.» Der Kanton schaffe dafür geeignete Rahmenbedingungen und nehme bei den eigenen Gebäuden eine Vorbildfunktion wahr. Lorenz Jaun vom Amt für Umwelt zeigte die Auswirkungen des Klimawandels auf und wies darauf hin, dass auch die indirekten Emissionen beim Bauen und bei den Baumaterialien die Treibhausgasbilanz beeinflussen. Mit einer Gestaltung der Siedlung durch Beschattung und Begrünung sowie Wasserrückhalt und -verdunstung sind im Umfeld der Gebäude zusätzlich Anpassungsmassnahmen an die sommerliche Hitze und Trockenheit möglich. Alexander Walker vom Amt für Energie zeigte auf, welche Anforderungen Gebäude heute erfüllen müssen: Sie sollen die Sonnenenergie nutzen, effizient und erneuerbar beheizt werden und eine Überhitzung im Sommer vermeiden. Wie das in der Praxis gelingt, veranschaulichte er am Erweiterungsbau des Berufs- und Weiterbildungszentrums (BWZ Uri). Der nach Minergie-P-ECO zertifizierte Bau bewährte sich auch während der sommerlichen Hitze mit vergleichsweise stabilen Innentemperaturen und einem angenehmen Raumklima.

Robert Minovsky von Minergie bestätigte den Ansatz der Minergie-Gebäude und zeigte auf, wie sich die Normen und Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz von Gebäuden aufgrund der klimatischen Veränderungen über die Jahre entwickelt haben. Hohe bauliche Grundanforderungen bilden dabei die Voraussetzung, um auch bei zunehmender Erwärmung ein behagliches Innenraumklima energieeffizient sicherzustellen. Er sprach sich im Bedarfsfall für eine «sanfte, intelligente und nachhaltige Kühlung mittels Geocooling» aus.

Der Bauphysiker Benjamin Weiss, Martinelli + Menti AG, zeigte die Wichtigkeit des aussenliegenden Sonnenschutzes bei den Fenstern und die Gestaltungsmöglichkeiten des Aussenraums rund um das Gebäude auf. Grösse und Ausrichtung der Fenster sowie der Sonnenschutz seien bereits frühzeitig im architektonischen Entwurf zu berücksichtigen. Zudem brauche es ein zu planendes Lüftungskonzept für die Abfuhr der sommerlichen Raumtemperaturen (Nachtauskühlung), um robuste Gebäude ganzheitlich zu planen, die auch unter zukünftigen Klimabedingungen sommerlichen Komfort bieten.

Das Amt für Energie führte in die Änderungen ein, die das neue Energiegesetz ab 1. Oktober 2026 mit sich bringt. Dieses stärkt die Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeerzeugung und der Sonnenenergie. Fossile Heizungen sind bis 2030 nur noch in Ausnahmefällen zulässig, ab 2030 ist der Neueinbau nicht mehr erlaubt. Für die Kühlung stehen effiziente Lösungen über das Erdreich oder Grundwasser im Vordergrund. Zudem gelten neue Anforderungen zur Vorbereitung von Parkplätzen für die Ladeinfrastruktur der Elektromobilität.

An der anschliessenden Podiumsdiskussion mit den Referenten konnten Fragen des interessierten Publikums beantwortet werden. Zum Abschluss dankte Baudirektor Hermann Epp den Referierenden für ihre Beiträge sowie den Gästen für das Interesse und den Austausch. Der Abend habe gezeigt, dass Energie, Klima und Gebäude eng zusammengehören und es sich lohnt, vorausschauend zu planen. Besonders wichtig sei das Zusammenspiel von Planung, Bau, Technik und Nutzung. Gute Lösungen entstünden dort, wo Bauherrschaften, Planende, Fachleute, Gemeinden und Kanton ihr Wissen und ihre Erfahrungen einbringen und sich austauschen. Diesen Austausch gelte es auch über die Fachreferate hinaus zu pflegen – Gelegenheit dazu bot der anschliessende Apéro, bei dem die Gespräche und Diskussionen weitergeführt wurden.



Rückfragen von Medienschaffenden:

Lorenz Jaun, Vorsteher Amt für Umwelt, +41 41 875 24 21, [email protected]

Alexander Walker, Vorsteher Amt für Energie, +41 41 875 26 24, [email protected]

Gebäude sollen im Winter warm und im Sommer angenehm kühl bleiben – und dies energieeffizient. Wie das gelingt und welchen Beitrag das neue Urner Energiegesetz leistet, stand am Klimaanlass 2026 im Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri (BWZ Uri) im Mittelpunkt. Eingeladen hatten das Amt für Umw...

Urner Berufsinformationstage: Erfreulich hohe Teilnahmequote: Die alljährlichen Urner Berufsinformationstage (BIT) finde...
05/10/2026

Urner Berufsinformationstage: Erfreulich hohe Teilnahmequote: Die alljährlichen Urner Berufsinformationstage (BIT) finden auch heuer während der Herbstferien, vom 5. bis 16. Oktober 2026, statt. Sie vermitteln den Jugendlichen erste praxisnahe Eindrücke in die Berufs- und Arbeitswelt. Lehrbetriebe erhalten die Gelegenheit, um ihre Lehrberufe und ihr Unternehmen einem interessierten Publikum vorzustellen. Einige Veranstaltungen werden von Berufsverbänden organisiert und am Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri durchgeführt.

Insgesamt haben sich 323 Schülerinnen und Schüler der Oberstufe und des Untergymnasiums für die 158 Veranstaltungen der Urner Berufsinformationstage angemeldet. Das sind rund 84 Prozent des gesamten Jahrgangs. Bei den über 1’260 Anmeldungen entspricht das einem Durchschnitt von rund vier Veranstaltungen pro teilnehmendem/r Jugendlichen. Die Lehrbetriebe und Berufsverbände vermitteln nicht nur Wissen zu den Ausbildungsmöglichkeiten; oftmals können die Schülerinnen und Schüler selber kleinere Arbeiten ausprobieren. In den letzten Jahren konnten sie zum Beispiel in einer Gärtnerei Setzlinge in Töpfe einpflanzen oder in einer Metallbaufirma ein Raclette-Rechaud herstellen. Ist ein praktisches Ausprobieren nicht möglich, vermitteln Lernende aus verschiedenen Lehrjahren authentische Einblicke in den Berufsalltag und stellen die Vorzüge des Lehrberufs vor. Berufsbildnerinnen und Berufsbildner zeigen, welche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten das jeweilige Berufsfeld bietet.

Kaufmann/frau EFZ auch dieses Jahr am häufigsten gewählt

Die beliebtesten Veranstaltungen (60 und mehr Anmeldungen) sind: Kaufmann/frau EFZ (136 Teilnehmende), gefolgt von Medizinische/r Praxisassistent/in EFZ (94). Es folgen Metallbaukonstrukteur/in EFZ, Metallbauer/in EFZ und Metallbaupraktiker/in EBA (52), Informatiker/in EFZ und ICT-Fachmann/frau EFZ (50). Elektroinstallateur/in EFZ, Koch/Köchin EFZ und Zeichner/in EFZ Fachrichtung Architektur und Ingenieurbau liegen gleichauf (45).

Tabelle 1: Berufsinformationstage 2026, Kennzahlen

Anzahl Schüler/innen 2. Oberstufe (inkl. 2. Untergymnasium)

385

Teilnahmequote 2. Oberstufe (mit Untergymnasium)

84%

Anzahl Teilnehmende

323

Anzahl Veranstaltungen pro teilnehmende/m Schüler/in (Durchschnitt)

3,9

Anzahl durchgeführte Veranstaltungen

(davon 10 Ersatzveranstaltungen, wegen grosser Nachfrage)

158

Anzahl abgesagte Veranstaltungen (zu wenige oder keine Anmeldungen)

11

Anzahl berücksichtigte Anmeldungen

1’262

Anzahl Absagen

(zu viele Anmeldungen und Ersatzveranstaltung nicht möglich)

94

Tabelle 2: Beliebteste Berufe und Berufsgruppen

Titel/Beruf

Anzahl

Kaufmann/frau EFZ und Kaufmann/frau EBA (mehrere Branchen)

136

Medizinische/r Praxisassistent/in EFZ

94

Metallbaukonstrukteur/in EFZ, Metallbauer/in EFZ und Metallbaupraktiker/in EBA

52

Informatiker/in EFZ, ICT-Fachmann/frau EFZ

50

Elektroinstallateur/in EFZ

45

Koch/Köchin EFZ

45

Zeichner/in EFZ Fachrichtung Architektur und Ingenieurbau

45

Drogist/in EFZ

42

Hotel-Kommunikationsfachmann/frau EFZ

42

Fachmann/frau Gesundheit EFZ

39

Augenoptiker/in EFZ

38

Polymechaniker/in EFZ

34

Tiermedizinische/r Praxisassistent/in EFZ

34

Berufe im Automobilgewerbe

33

Coiffeur/Coiffeuse EFZ

31

Für die aufgeführten Berufe/Berufsbereiche haben sich mehr als 30 Jugendliche angemeldet.

Rückfragen von Medienschaffenden:

Angie Arnold, Abteilungsleiterin Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Uri

Telefon +41 41 875 2058, E-Mail [email protected]

Kleine Anfrage Jonas Imhof, Altdorf, zu Staubbelastung, Kommunikation und Gefahrenprävention nach dem Felssturz am Gross...
02/10/2026

Kleine Anfrage Jonas Imhof, Altdorf, zu Staubbelastung, Kommunikation und Gefahrenprävention nach dem Felssturz am Gross Ruchen

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