14/10/2026
Mauritius zieht bei der digitalen Steuerüberwachung das Tempo an: Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 40 Mio. MUR (~800.000 €) gilt seit 1. September 2026 die gesetzliche Pre-Clearance-Pflicht.
Die mauritische Steuerbehörde (MRA) verlangt eine direkte Echtzeit-Fiskalisierung: Jeder Beleg muss vor der Übergabe an den Kunden digital eingereicht, registriert und mit einer offiziellen Registrierungsnummer (IRN) sowie einem MRA-QR-Code versehen werden.
Für international agierende IT-Abteilungen bietet das Modell einen entscheidenden Vorteil: Es ist kein lokaler Dienstleister vorgeschrieben. Globale ERP- und Middleware-Systeme können über ein bei der MRA registriertes EBS an die MRA-Infrastruktur angebunden werden.
Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
→ Seit 30.06.2026: Pflicht ab 80 Mio. MUR Umsatz (~1,6 Mio. €)
→ Seit 01.09.2026: Pflicht ab 40 Mio. MUR Umsatz (~800.000 €)
→ Technik: MRA JSON Schema v1.2 mit lückenloser Belegverkettung
→ Sanktionen: Monatsstrafen von 10.000 MUR (~200 €) bei Verstößen
→ Compliance: 5 Jahre Aufbewahrungspflicht aller Transaktionsdaten inkl. IRN
Eine flexible Middleware bindet ERP-Landschaften direkt an die Behörden-API an und steuert die synchrone Belegverknüpfung sowie die Beleg-Anreicherung im Hintergrund.
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