20/08/2026
Deutschland braucht kein Staatsportal für die B2B E-Rechnungspflicht. Genau das hält viele davon ab, das eigentliche Risiko zu sehen.
Es gibt keine Vorab-Prüfung durch die Finanzbehörde, keine Echtzeit-Meldepflicht, keinen Lifecycle-Status, der gemeldet werden muss. Rechnungen werden weiterhin direkt zwischen den Geschäftspartnern ausgetauscht. Ein Modell, das auf den ersten Blick einfach wirkt, aber bei Compliance, Archivierung und Betriebsprüfungen komplex werden kann.
Denn "einfach" darf man nicht mit "risikofrei" verwechseln.
Das eigentliche Risiko liegt in der Archivierung. Ein PDF zu verschicken reicht nicht. Das strukturierte XML-Original muss unverändert und GoBD-konform, also so wie es die deutsche Verwaltungsvorschrift zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern verlangt, aufbewahrt werden. Wird nur die visuelle PDF-Ansicht gespeichert oder die XML-Datei nachträglich verändert, kann der Empfänger das Recht auf Vorsteuerabzug für jede betroffene Rechnung verlieren.
Dazu kommt ein Termin, den viele Bestandskunden mit klassischem EDI übersehen: Legacy EDI-Formate sind nur noch übergangsweise zulässig, spätestens ab 01.01.2028 müssen die verwendeten Formate zwingend EN 16931-konform sein.
Wer betroffen ist:
B2B-Geschäfte mit Sitz oder Betriebsstätte in DE
→ Seit 01.01.2025: Empfangspflicht für alle B2B-Rechnungsempfänger
→ Ab 01.01.2027: Sendepflicht für B2B-Umsätze bei Vorjahresumsatz > 800.000 €
→ Ab 01.01.2028: Flächendeckende Sendepflicht für alle B2B-Transaktionen
Und wer nur für die deutsche Pflicht plant, baut bald wieder um: Über die EU-Initiative ViDA (VAT in the Digital Age) kommen ab 2028+ die nächsten digitalen Meldepflichten. Eine flexible Middleware stellt sicher, dass Ihre Systemlandschaft für beide Schritte zukunftssicher bleibt.
Das eigentliche Risiko bei der E-Rechnungspflicht in Deutschland liegt selten dort, wo man es zuerst vermutet.
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