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 # VORSICHT FALLE!Derzeit wird wieder über eine altbekannte Masche versucht, Kunden zum Zahlen einer gefälschten Rechnun...
14/08/2023

# VORSICHT FALLE!

Derzeit wird wieder über eine altbekannte Masche versucht, Kunden zum Zahlen einer gefälschten Rechnung zu bringen. Wer eine solche Rechnung erhält, bitte auf keinen Fall bezahlen.

Wenn Sie eine ungewöhnliche Nachricht erhalten, deren Echtheit Sie nicht prüfen können, leiten Sie diese gerne an uns weiter.

Begleichen Sie keine Rechnung, die Sie nicht kennen. Das Geld sehen Sie nie wieder!

Aktuell gibt es ein stark erhöhtes Aufkommen an betrügerischen E-Mails. So erhalten viele unserer Kunden eine Nachricht,...
07/06/2023

Aktuell gibt es ein stark erhöhtes Aufkommen an betrügerischen E-Mails. So erhalten viele unserer Kunden eine Nachricht, die der unten abgebildeten Nachricht ähnelt.

Bitte *nichts* in der E-Mail anklicken. Einfach sofort und kommentarlos löschen. - Sie stammt weder von uns, noch von unseren Partnern und versucht, wie andere betrügerische E-Mails dieser Art, Zugangsdaten abzugreifen und/oder sogar Schadsoftware auf Ihren Computern zu installieren.

Falls Sie bei einer E-Mail unsicher sind, ob diese echt ist oder es sich womöglich um eine gefälschte Nachricht handelt, können Sie uns immer ansprechen.

Ein Klasse Angebot von RA Dr. Schwenke, der schon seit Jahr & Tag am Thema Datenschutz dran ist und gerade für kleine un...
24/11/2022

Ein Klasse Angebot von RA Dr. Schwenke, der schon seit Jahr & Tag am Thema Datenschutz dran ist und gerade für kleine und kleinste Unternehmen attraktive Konditionen bietet.

Wer seine Datenschutzerklärung auf den aktuellen Stand bringen muss, hat hier eine besondere Gelegenheit, das günstig zu tun.

Unternehmen, die weniger als 5.000€ Umsatz erwirtschaften, können den Generator sogar kostenlos nutzen. Absolut keine Selbstverständlichkeit mehr.

Wer zusätzlich gerne automatische Aktualisierung und anwaltliche Haftung möchte, greift zu den Angeboten der IT-Recht-Kanzlei, deren Vertriebspartner ich schon seit vielen Jahren bin. Sprecht mich gerne hierzu an, ich erkläre euch gerne, was ihr tun müsst.

Bei uns müssen Sie kein Abo abschließen! Vom Anwalt & promovierten DSGVO-Experten, Stand Nov. 2022, 500 Tsd. Nutzer, schnell & einfach, Englisch, Österreich.

Sehr wichtig, bitte unbedingt beachten.
11/10/2022

Sehr wichtig, bitte unbedingt beachten.

Update: Bitte verwendet keine Scanner, deren Herkunft ihr nicht kennt. Es ist möglich, dass es sich dabei um so genannte Honeypots der Abmahner handelt. eRecht24 hat einen Scanner bereitgestellt: https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner

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Liebe Freunde, Partner, Kunden, Interessenten,

in einschlägigen Kreisen macht es schon längst die Runde: Massenabmahnungen wegen Google Web Fonts im ganz großen Stil. - Mit Betonung auf Massen und großen Stil: Vollkommen ungeniert grasen die Bots die Websitelandschaft ab und drucken eine automatische Abmahnung nach der anderen. Die Beträge sind je nach Verfasser unterschiedlich, liegen aber wohl im niedrigen dreistelligen Bereich. Ob eine strafbewährte Unterlassungserklärung beiliegt, weiß ich derzeit nicht.

Betroffen ist dieses Mal praktisch jeder, der einen Webauftritt betreibt und darauf Google Web Fonts einsetzt. Ob man selbst dazu gehört, kann man mit diversen Tools testen oder seinen Webdesigner befragen. Eure Webdesigner und/oder IT-Dienstleister werden *nicht* pro-aktiv für euch tätig, auch ich nicht. Es Bedarf dafür *immer* einer gesonderten Anfrage und/oder Beauftragung, falls ihr euch nicht selbst darum kümmern könnt.

Durch die zahllosen Abmahnungen, die bei genauerer Betrachtung, technisch eine korrekte datenschutzrechliche Aussage treffen (Google Web Fonts sind nicht mehr(!) DSGVO-konform), werden hier gerade Fakten geschaffen. Das kann euch am Ende eine Menge Geld und/oder Zeit kosten. Aussitzen wird euch nicht helfen.

Mein Tipp lautet wie immer: Bringt eure Schäfchen ins Trockene. Gutes Gelingen!

Ein X-Post von der Produktseite meiner Software DogWorkers - Software für die Hundebranche, der für alle Unternehmer rel...
28/05/2022

Ein X-Post von der Produktseite meiner Software DogWorkers - Software für die Hundebranche, der für alle Unternehmer relevant ist.

# Recht im Internet: legal, illegal, scheißegal?

Immer wieder erreichen mich Nachrichten über Unternehmer, die wegen Ihrer Websites teuer abgemahnt wurden und eine Unterlassungserklärung abgeben sollen, welche bei einer Wiederholung, die Angelegenheit zu einer existenziellen Bedrohung werden lassen kann, selbst dann, wenn es nur aus Versehen ist. Die IT-Recht-Kanzlei, deren Vertriebspartner ich bekanntlich bin, führt sogar eine Top-Liste der Abmahngründe - und ganz Vorne mit dabei sind, wenig überraschend, immer wieder die selben Gründe. Von einer Entspannung der Lage kann also überhaupt keine Rede sein.

Heute morgen erreichte mich eine erneute Nachricht einer Hundetrainerin, die vor über 4 Jahren im Rahmen meiner Zusammenarbeit mit dem Hundeschulservice einen Basis-Check Ihrer Website hat durchführen lassen - was auch bis dato unser letzter Kontakt war. - Die nun förmliche Aufmachung, der Wechsel von Du auf Sie und die Fristsetzung für die Antwort lassen ganz klar erkennen, wer den Schwarzen Peter für die Abmahnung erhalten soll: Der Bote soll, sofern es denn irgendwie möglich ist, geköpft werden.

Doch so leicht zieht sich ein Kopf nicht aus der Schlinge des geltenden Rechts. Seit Jahr und Tag ist das Thema Datenschutz in aller Munde. Rauf und runter, sodass man, wenn man den Kopf nicht den ganzen Tag im Sand hat, nicht mal ansatzweise daran vorbei kommt. Als Unternehmer muss man rechtliche Anforderungen umsetzen, das gilt auch für das Internet. Wer eine Website und/oder einen Social Media Kanal betreibt, muss über sein Unternehmen, seine Person und seine Datenverarbeitung ausreichend Auskunft erteilen. Wer das nicht kann, muss sich einen Juristen (der die technischen Gegebenheiten nicht kennt) oder einen Webdesigner (der zwar die technischen Aspekte kennt und in einer Informationspflicht steht, aber keine Rechtsberatung durchführen darf) wenden, während der Gesetzgeber, frei nach dem Motto "Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern" immer wieder neue Regelungen formuliert oder verändert.

Besonders brisant im vorliegenden Fall ist, dass nicht einmal die vor 4 Jahren empfohlenen Änderungen an der Website durchgeführt wurden. Die Website also weder über ein ausreichendes Impressum, noch über eine aktuelle Datenschutzerklärung verfügt.

Zeit, dass wir uns ein paar konkrete Fragen stellen.

a) Was benötige ich mindestens?

a.1) Ein aktuelles, vollständiges Impressum.
a.2) Eine aktuelle, vollständige Datenschutzerklärung (inkl. Informationen für eure Social Media Kanäle).
a.3) Eine Widerrufserklärung (auch dann, wenn kein Widerruf möglich ist).
a.4) Ggf. Cookie-Banner.

b) Wie kann ich mich noch besser absichern?

b.1) AGB
b.2) Datenschutzerklärung zur Messengernutzung (auch dann, wenn keiner genutzt wird).
b.3) Datenschutzerklärung zu Fotos und Videos (auch dann, wenn keine angefertigt werden).
b.4) Platzordnung und/oder Trainingsbedingungen.
b.5) Eine Preistabelle.

c) Wer ist eigentlich für meine Website verantwortlich?

Für eure gesamte Websites inklusive aller Rechtstexte seid nur ihr ganz allein verantwortlich. Das gilt auch dann, wenn diese ganz oder teilweise von anderen Personen erstellt wurde. Ausnahmen gelten nur, wenn es einen bestehenden Vertrag mit einem Dienstleister oder einer Kanzlei gibt, der explizit eine Haftung beinhaltet. Was euch jedoch nicht von der Pflicht einer regelmäßigen Prüfung befreit.

d) Wenn ich mich jetzt um den Kram kümmere, habe ich dann meine Ruhe?

Nein. Ihr müsst euch aktiv und regelmäßig um eure Rechtstexte kümmern, das gilt auch, wenn die Texte selbst automatisch aktualisiert werden (IT-Recht-Kanzlei), denn auch dort gibt es Änderungen an der möglichen Konfiguration.

e) Wie oft muss ich mich darum kümmern?

Einmal vernünftig eingerichtet, reicht es meiner Ansicht nach, sich alle drei Monate einen Überblick zu verschaffen.

d) Ich hab keine Ahnung, ich hab keine Lust und ich hab kein Geld für so einen Mist. Was soll ich tun?

Website abschalten. Gewerbe abmelden.

e) Ich hab keine Ahnung, will aber keine Abmahnung riskieren. Was soll ich tun?

Wendet euch bitte an den Webdesigner oder Juristen eures Vertrauens.

f) Ich mach das selbst. Wo finde ich Infos?

Google.

Ihr habt es sicher bemerkt. Der Ton in diesem Beitrag ist rau. Das sind Abmahnungen und Unterlassungserklärungen auch. Kein Bock gilt nicht und es ist überhaupt nicht scheißegal, ob man sich rechtlich auf sicherem Boden (so weit das eben möglich ist) bewegt. Und zu meinem ganz persönlichen Leidwesen, muss ich sagen, dass sich mein Mitleid mit der "Ich mach das eben schnell selbst, Hauptsache ich hab erstmal was!"-Fraktion, die dann mit einer wirklich schlimmen und überhaupt nicht rechtskonformen Website unterwegs sind, so langsam auch in Grenzen hält. Wer Geld verdienen will, muss Geld ausgeben - so einfach ist das. Oder aber, sich alternativ selbst vernünftig darum kümmern, kann dann aber in dieser Zeit selbst kein Geld verdienen - womit wir bei der Milchmädchenrechnung vieler Unternehmer angekommen wären, die im Traum nicht dran denken würden, sich selbst die Bremsen zu reparieren, aber mit einem Editor für 10€ kein Problem haben, im Internet ihren Hintern im wortwörtlichen Sinne zu riskieren.

Mein absolut dringlicher und vermutlich auch letzter Appell in dieser Sache an euch: Macht es gescheit, was ihr nicht könnt, lasst ihr machen - und dann pflegt ihr das. Und wenn ihr es nicht macht und abgemahnt werdet, heult bitte leise. ;)

Niemand trägt für euer Handeln die Verantwortung außer euch selbst. Das ist auch im Internet nicht anders.

Schönes Wochenende!

Disclaimer: Die hier aufgeführten Empfehlungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Sie stellen weder eine Rechtsberatung dar, noch ersetzen sie eine solche. Eine Haftung für die vorliegenden Angaben wird nicht übernommen.

Wie zu erwarten war, hat das "Gesetz gegen Abmahnmissbrauch" keine Wirkung gezeigt. Wer ein wenig die Entstehung verfolg...
14/05/2021

Wie zu erwarten war, hat das "Gesetz gegen Abmahnmissbrauch" keine Wirkung gezeigt. Wer ein wenig die Entstehung verfolgt hat, sollte damit auch nicht wirklich gerechnet haben. Deutschland setzt fest auf Abmahnungen und einige einflussreiche Protagonisten lassen sich diese Butter auch offenbar nicht mehr vom Brot nehmen.

Um so wichtiger ist es daher, dass sich nach wie vor, mit größtmöglicher Sorgfalt, um die rechtlichen Aspekte von Websites und Shops gekümmert wird - völlig egal, wie groß oder klein diese oder die Unternehmer dahinter sind. Die Fehler werden automatisiert von Bots gefunden und der gesamte Prozess ist bei den Abmahnern bereits vollständig durchorganisiert. Jeder noch so kleine Fisch bleibt im Netz, da hilft alles strampeln nichts.

Übrigens, oft werden Abmahnungen nicht ernst genommen, weil man sich die Gebühren im Notfall leisten kann, während man das Thema Unterlassungserklärung gar nicht auf dem Schirm hat. - Und die wird dann richtig, richtig teuer.

Also besser vorsorgen, als das Nachsehen haben!

Abmahnradar: Rund 6 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen den Abmahnmissbrauch können wir noch nicht so richtig Entwarnung geben, leider - es wird weiter abgemahnt:

- Armbanduhren: Verstoß ElektroG
- Werbung mit "versicherter Versand"
- Fehlende Grundpreise
- Verpackungsgesetz: Fehlende Registrierung
- Täuschung: Über Herkunft und Eigenschaften der Ware
- Urheberrecht: Unberechtigte Bildnutzung
- Liegestuhl: Unzulässige Produktnachahmung

Weitere Informationen und Tipps hierzu finden Sie hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/versicherter-versand-grundpreise-registrierung-verpackungsgesetz-os-plattform-nachahmung-bilderklau.html

Schönes Wochenende!

SPAM & KontaktformulareObwohl heute die meisten Menschen schon einen Mailaccount in ihrem Mobiltelefon haben, erfreuen s...
04/12/2020

SPAM & Kontaktformulare

Obwohl heute die meisten Menschen schon einen Mailaccount in ihrem Mobiltelefon haben, erfreuen sich Kontaktformulare immer noch allergrößter Beliebtheit. Die Hürde, eine Nachricht über ein Formular abzusenden ist sehr klein, allem voran, weil die Menschen hierzulande Formulare kennen und mit ihnen vertraut sind.

Nun bergen Kontaktformulare aber so einige Fallstricke, was den Empfang und den Versand angeht. Die meisten Formulare verwenden eine einfache Systemfunktion, um die Nachricht abzusetzen. Das ist bequem und die Nachricht ist sehr schnell und zuverlässig an die nächste Instanz abgesetzt. - Unmittelbar nach dieser Instanz beginnen aber schon die Probleme, nämlich wenn entweder der Mailserver, welcher die Mail versenden soll, die E-Mail nicht weiterleitet, weil sie nicht regelkonform ist, oder weil der empfangende Mailserver aufgrund seiner mittlerweile zahllosen Regeln und Filter, die Mail einfach wort- und meldungslos verweigert.

Ausschlaggeben sind hierbei so viele Faktoren, dass - und das auch nach jüngsten Ergebnissen - ein zuverlässiger Versand immer problematischer wird.

Die Lösung lautet, die vom Formular generierte Mail direkt auf dem Postfach abzusetzen, auf dem die Mail auch ankommen soll. So werden sämtliche Filter umgangen und die Mail am zuverlässigsten von allen Varianten auch ausgeliefert.

Unter WordPress geht dies ganz einfach mit dem kostenlosen Plugin WP-Mail-SMTP, das entweder über den Plugin-Installer installiert werden oder über https://wordpress.org/plugins/wp-mail-smtp/ heruntergeladen werden kann.

Bitte überprüfen Sie noch heute Ihre Kontaktformulare. Für Rückfragen und Unterstützung stehe ich natürlich wie immer gerne für Sie zur Verfügung.

+++ WordPress 5.5 - Problematik +++Das Update auf WordPress 5.5 hat es in sich. Obwohl das Entwicklerteam versucht hatte...
25/08/2020

+++ WordPress 5.5 - Problematik +++

Das Update auf WordPress 5.5 hat es in sich. Obwohl das Entwicklerteam versucht hatte, den Übergang zum neuen Core-Update so sanft wie möglich zu gestalten, gibt es nun zahlreiche Websites, die nicht mehr oder nicht mehr vollständig funktionieren.

Grund sind sehr häufig veraltete Plugin- und Theme-Versionen von technisch ungepflegten Websites, die neben den nun auftretenden Problemen mit der Funktionalität, auch ein enormes Sicherheitsrisiko für alle Besucher dieser Websites darstellen.

Wer technisch versiert ist und sich gerne selbst betätigt, sollte dringend auf den letzten Versionsstand ab 5.4 oder auf die neueste Version von 5.5. aktualisieren und alle verwendeten Themes und Plugins auf den aktuellen Stand bringen. Weiterhin empfiehlt es sich für viele Websites derzeit noch, das Plug-In "Enable jQuery Migrate Helper" des WordPress-Teams zu installieren und zu aktivieren, um noch für gewisse Zeit eine Abwärtskompatibilität zu gewährleisten.

+++ Wichtig! +++

Bitte überprüfen Sie unbedingt alle Ihre Seiten auf Darstellungsfehler und testen Sie insbesondere auch Kontakt- und Anmeldeformulare auf Funktion!

Es ist keine Lösung, Websites nicht zu aktualisieren, da diese dadurch anfälliger für automatisierte Angriffe und damit auch zu Virenverteilern an die eigenen Besucher werden, was durchaus auch sehr teure rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

+++ WordPress Service und WordPress Service Hosting +++

aninova bietet für alle, die sich nicht mehr um die technische Problematik kümmern wollen, preisgünstige Möglichen für einen Aktualisierungs- und Sicherungsservice sowie auch für ein geeignetes Hosting an.

Weitere Infos & Kontakt: [email protected]

08/06/2020

Die unendliche Geschichte: Facebook und die Schwierigkeit, rechtliche Pflichten in Deutschland zu erfüllen.

Bitte unbedingt beachten!

https://www.it-recht-kanzlei.de/facebook-impressum-abmahngefahr.html

"Wer als Unternehmer bei Facebook kein Impressum vorhält bzw. unrichtige oder unvollständige Angaben im Rahmen des Impressums tätigt bzw. das Impressum nicht leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar darstellt, der handelt wettbewerbswidrig, begibt sich in eine konkrete Abmahngefahr und begeht zudem u.U. auch eine Ordnungswidrigkeit.

Wichtig ist nicht nur der korrekte Inhalt des Impressums, sondern auch dessen korrekte Platzierung."

 # Update vom 30.06.2020Wir werden nun doch dem allgemeinen Trend folgen und die MwSt.-Senkung an unsere Kunden weiter g...
05/06/2020

# Update vom 30.06.2020

Wir werden nun doch dem allgemeinen Trend folgen und die MwSt.-Senkung an unsere Kunden weiter geben. Die Überweisungen müssen dennoch nicht geändert werden. Die Einzüge werden ebenfalls nicht geändert. Die zuviel eingezogenen oder überwiesenen Beträge werden zum Jahresende in einer einzigen Korrekturüberweisung zurückgezahlt.

# Wichtige Information zur vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer

Liebe Kunden,

das geplante Konjunkturpaket und die damit verbundene Verringerung der Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte wird, da sie nur vorübergehend und vergleichsweise kurz ist, vor allem für ein heilloses Chaos in der Geschäftswelt sorgen.

Ich möchte dieser Entwicklung bei meinen Kunden entgegenwirken, in dem die Bruttopreise für sämtliche Pakete mit wiederkehrender Berechnung, also Hosting, DogWorkers-Saas, WordPress-Service unverändert bleiben. Die Daueraufträge müssen also nicht verändert werden.

Die damit einhergehende kurzzeitige Preisveränderung liegt aufgrund der günstigen Preise von aninova im Cent-Bereich.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen

Ümit Kirdar, aninova

Es ist leider nicht egal, ob Impressum und Datenschutzerklärung in Ordnung sind und aktuell gehalten werden. Wer es vers...
26/05/2020

Es ist leider nicht egal, ob Impressum und Datenschutzerklärung in Ordnung sind und aktuell gehalten werden. Wer es versäumt, kann mit hohen Kosten rechnen.

Eine große Bitte…

Jede Woche werden – obwohl die Pflicht nun seit über 4 Jahren besteht – nach wie vor hunderte Onlinehändler abgemahnt, nur weil der OS-Link nicht als anklickbarer Link ausgestaltet ist. Dies betrifft insbesondere Verkäufer bei eBay.

(Diese Abmahnungen zerren auch an unseren Nerven...)

Daher: Schauen Sie doch in regelmäßigen Intervallen nach, ob der Link noch anklickbar ist. Machen Sie sich eine Wiedervorlage, z.B. jeden Monatsanfang. Gerade auf Plattformen „pfuschen“ hier die Plattformbetreiber ggf. dem Händler ins Werk. Auch im eigenen Onlineshop können Updates der Shopsoftware zu solchen Phänomenen führen.

Dies kostet Sie 1-2 Minuten im Monat, kann Ihnen aber u.U. eine entsprechende (lästige und teure) Abmahnung ersparen.

Gern genommen, nicht immer erlaubt!
18/05/2020

Gern genommen, nicht immer erlaubt!

Urheberrecht - Vorsicht bei Zitaten: Gerne verwendet man mal einen sinnigen Spruch zur Bewerbung der eigenen Produkte. Aber Achtung: Zitate können urheberrechtlich geschützt sein und dürfen dann nur in sehr engen Grenzen (Zitat) verwendet werden. Beispiele:
Karl Valentin: „Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut.“ - dies stellt ein urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk dar (LG München I, Urteil vom 08.09.2011, Az. 7 O 8226/11). Die Erben des Komikers verstehen übrigens eher wenig Spaß und mahnen regelmäßig ab. Dagegen nicht schutzfähig - Loriot: "Früher war mehr Lametta“ (OLG München, Az.: 6 W 927/19 - Grund: Nur alltäglicher Charakter bei isolierter Betrachtung - Originalität allenfalls iVm. dem Sketch dazu)....wie dem auch sei: "Vom Ernst des Lebens halb verschont, ist der schon, der in München wohnt" (=übrigens schutzfähig).

Adresse

Friedhofgasse 197
Dobermannsdorf
2181

Öffnungszeiten

Dienstag 10:00 - 19:00
Mittwoch 10:00 - 19:00
Donnerstag 10:00 - 19:00
Freitag 10:00 - 19:00
Samstag 10:00 - 19:00

Telefon

+4917624412266

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