27/08/2026
Folgebelehrung fällig? So einfach geht es online. 🍽️
Wer beruflich mit bestimmten Lebensmitteln arbeitet, muss nach der Erstbelehrung regelmäßig an einer Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG teilnehmen.
Mit der Online-Folgebelehrung der TZG Akademie lässt sich die Auffrischung unkompliziert in den Arbeitsalltag integrieren:
✅ rund um die Uhr verfügbar
✅ ortsunabhängig durchführbar
✅ Teilnahmebescheinigung nach Abschluss
✅ nur 12 € inklusive MwSt.
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine bereits absolvierte Erstbelehrung.
Bitte klären Sie vor der Buchung mit Ihrem Arbeitgeber, ob die Kosten übernommen werden.
Weitere Informationen und die direkte Buchungsmöglichkeit finden Sie hier:
🔗 https://eu1.hubs.ly/H0xTPxR0