02/06/2026
Hast du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? 🤔
Ja – und zwar eindeutig gesetzlich geregelt.
Sobald dein Arbeitsverhältnis endet, hast du nach § 109 Gewerbeordnung Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieser Anspruch besteht immer - unabhängig davon, aus welchem Grund das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Wichtig ist nur: In der Praxis musst du dein Zeugnis häufig selbst aktiv anfordern.
Dieser Anspruch gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Anstellungsart:
• Vollzeitbeschäftigte
• Teilzeitkräfte
• Minijobber
• Werkstudenten
• Auszubildende
Du kannst außerdem wählen, ob du ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis möchtest. In der Praxis wird fast immer das qualifizierte Zeugnis verlangt, da es zusätzlich deine Leistung und dein Verhalten bewertet.
Anders sieht es beim Zwischenzeugnis aus:
Einen automatischen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Du kannst ein Zwischenzeugnis aber verlangen, wenn du einen sogenannten „berechtigten Anlass“ hast, also einen nachvollziehbaren Grund.
Typische anerkannte Gründe sind zum Beispiel:
• Wechsel der Führungskraft
• Versetzung in eine andere Abteilung
• Interne Bewerbung
• Längere Abwesenheit (z. B. Elternzeit)
In solchen Fällen wird dir ein Zwischenzeugnis in der Regel auch ausgestellt.
Grundsätzlich gilt: Dein Arbeitszeugnis muss wahr und gleichzeitig wohlwollend formuliert sein. Es darf dich also nicht unfair benachteiligen oder dir zukünftige Bewerbungen erschweren.
Fazit: Dein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bei Beendigung ist gesetzlich garantiert. Ein Zwischenzeugnis bekommst du nicht automatisch, aber sehr häufig.
Speicher dir den Beitrag unbedingt ab! 💪🏻