05/09/2026
Ab 1. Oktober brauchst du für dein E-Moped ein Kennzeichen und eine Kfz-Haftpflicht.
Elektro-Mopeds gelten dann rechtlich als Kraftfahrzeuge. Der Schutz aus einer bestehenden Privat- oder Betriebshaftpflicht endet damit, auch bei Fahrzeugen, die du längst gekauft hast.
Die Merkregel: Was ausschließlich beim Treten unterstützt und bei 25 km/h und 250 Watt Schluss macht, ist ein Fahrrad. Alles andere ist ein Moped.
Für die Zulassung brauchst du Ausweis, Besitznachweis, Versicherungsbestätigung und die Fahrzeugpapiere. Das braucht Zeit, kümmer dich rechtzeitig darum.
Unsicher, ob dein Fahrzeug betroffen ist? [email protected] oder +43 5242 20905